Verabschiedung der AFIR-Verordnung

Mit der Verabschiedung der AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) am 13.07.2023 hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigen Mobilität vollzogen. Die Verordnung legt verbindliche Anforderungen und Ausbauziele für die Infrastruktur alternativer Kraftstoffe wie Strom, LNG und Wasserstoff fest – und sorgt damit für Planungssicherheit, Einheitlichkeit und Investitionsanreize im europäischen Verkehrssektor.

Ein zentrales Element der AFIR ist der flächendeckende Aufbau einer leistungsfähigen Tankstelleninfrastruktur für Wasserstoff: Entlang des TEN-V-Kernnetzes müssen bis 2030 mindestens alle 200 Kilometer öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen für Pkw und Lkw verfügbar sein. Die Verordnung definiert zudem technische Mindestanforderungen, Regelungen zur Interoperabilität sowie Vorgaben zur Nutzerfreundlichkeit und Preistransparenz.

Für uns als Unternehmen, das sich auf die Planung, den Bau und den Betrieb von Wasserstofftankstellen spezialisiert hat, ist die AFIR ein entscheidender Impuls. Sie schafft klare Rahmenbedingungen und beschleunigt den Markthochlauf von Wasserstoff im Mobilitätssektor – insbesondere im Schwerlastverkehr. Mit dem Rückenwind dieser europäischen Regulierung leisten wir aktiv unseren Beitrag zum Aufbau einer flächendeckenden, leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur in Europa.