Inkrafttreten der AFIR

Am 13. April 2024 ist die AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) offiziell in Kraft getreten. Die Zeit der Absichtserklärungen ist vorbei – jetzt zählen konkrete Projekte, funktionierende Standorte und messbare Fortschritte beim Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.

Mit der AFIR wird erstmals eine europaweit verbindliche Grundlage für die flächendeckende Versorgung mit alternativen Energieträgern im Verkehr geschaffen. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Hochlauf der Wasserstoffmobilität: Die Verordnung schreibt unter anderem vor, dass entlang des TEN-V-Kernnetzes bis 2030 alle 200 km eine Wasserstofftankstelle für schwere Nutzfahrzeuge bereitstehen muss. Auch für urbane Knotenpunkte gelten neue Mindestanforderungen.

Praxis statt Planung: Wir haben AFIR bereits vorweggenommen

Während viele Akteure jetzt erst mit der konkreten Umsetzung beginnen, haben wir bereits gehandelt: Noch vor der offiziellen Verabschiedung und dem Inkrafttreten der AFIR haben wir eine erste AFIR-konforme Wasserstofftankstelle in Betrieb genommen – und damit bewiesen, dass regulatorische Anforderungen und praxisnahe Lösungen heute schon Realität sein können. Unsere Anlage erfüllt alle zentralen Vorgaben der Verordnung: standardisierte Schnittstellen, hohe Betankungsleistung, öffentlich zugänglicher Betrieb, digitale Nutzerinformationen sowie transparente Abrechnungsmöglichkeiten.

Für uns ist das Inkrafttreten der AFIR nicht der Startpunkt, sondern ein Meilenstein in einem Prozess, den wir längst aktiv mitgestalten. Die Verordnung schafft den rechtlichen Rahmen für das, was wir bereits umsetzen: eine flächendeckende, leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur in Europa – mit Fokus auf Schwerlastverkehr, Langstreckenmobilität und Zukunftssicherheit.

Wir sind bereit, die nächste Phase einzuleiten – mit weiteren Standorten, skalierbaren Tankstellenlösungen und starken Partnern an unserer Seite.